Unser Dorf
Wasenbach wurde am 13. November 1328 zum ersten Mal urkundlich erwähnt. Der damalige deutsche Kaiser Ludwig IV. setzte Johannes und Reinhard von Westerburg zu Gebietsherren der Herrschaft Schaumburg und somit über Biebrich, Cramberg, Habenscheid, Steinsberg, Wasenbach und Wenigenhabenscheid ein. Bei Dörfern, die schon im Hochmittelalter urkundlich erwähnt werden, liegt der Schluss nahe, dass sie bereits länger existierten. Es gibt jedoch keinerlei gesicherten Hinweise, dass Wasenbach im Herzogtum Franken zur Zeiten der Salier (1124 – 1125) und der Staufer (1138 – 1254) schon als Ansiedlung existierte. Es ist jedoch nahe liegend, die Gründung Wasenbachs in die Zeit vor 1300 zu datieren, eine Zeit, in der die meisten Dörfer des unteren Lahngebietes zunächst in Talauen - in einer solchen liegt Wasenbach - dann aber auch als Rodungssiedlungen auf den Hochflächen entstanden sind.
Wasenbachs frühe Geschichte ist eng verbunden mit der Herrschaftsgeschichte der Schaumburg. Herrschaften waren in dem Territorialrecht des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation neben den drei reichsunmittelbaren Ständen (Kurfürstentümer, Reichsfürstenländer und Reichsstädte) und den beiden reichsunmittelbaren (Reichsritter und Reichsdörfer) der Reichsstandschaft aber entbehrenden Gruppen, zahlreiche nicht reichsunmittelbare, politische Einheiten. Sie wurden meist mit dem vielschichtigen und komplexen Begriff Herrschaft bezeichnet und bildeten ein wichtiges Element in der territorialen Geschichte Deutschlands. Vielfach waren die Herrschaften den reichsunmittelbaren Gebilden recht ähnlich.
Die schlechte wirtschaftliche Lage des Hauses Westerburg im 14. Jahrhundert führte zu zahlreichen Verpfändungen, die schließlich 1373 und 1378 eine lang dauernde Veräußerung eines Drittels der gesamten Herrschaft Schaumburg an das Haus Katzenelnbogen zur Folge hatte. Die Grafen von Katzenelnbogen erneuerten die Pfandschaft in den Jahren 1435 und 1445. Das Dorf Wasenbach war zu dieser Zeit bereits endgültig aus dem Herrschaftsgebiet herausgelöst worden. Aus dem oben genannten Grund wurde 1428 Mudersbach von Virneburg mit Wasenbach belehnt. Mudersbach gelang es dort, alle Rechte an sich zu reißen, so dass das Haus Westerburg aus seiner anfänglichen Stellung in Wasenbach vollkommen herausgedrängt wurde. Unter einem Lehen ist im damaligen Rechtssystem ein Leihverhältnis zu verstehen, gemäß dem der Beliehene lebenslänglich ein vererbbares Gut von dem Lehnsherren (Kaiser, König, Fürst) gegen persönliche Dienste – vor allem Heerfolge und Treuepflicht - erhielt. Der Lehensmann konnte das empfangene Lehen oder Teile davon grundherrlich an einen Bauern zur Bewirtschaftung weitergeben.
Welche Abgaben und Dienste die Wasenbacher Bauern an Mudersbach von Virneburg und seine Nachfolger zu entrichten hatten, ist nirgendwo aufgezeichnet. Wie bescheiden die Lebensverhältnisse zu dieser Zeit waren, zeigt ein Gemarkungsstreit zwischen dem reichsritterlichen Ort Wasenbach und der zu Hessen gehörenden Gemeinde Schönborn. In der Hauptsache ging es um das Weidegangsrecht der Wasenbacher südlich des von Schönborn nach ihrem Dorf führenden Weges. Bei der endgültigen Schlichtung im Jahre 1606 stellte man fest, dass die Grenze der hessischen Landeshoheit, unter der Schönborn stand, nicht betroffen sei. In den folgenden Jahrhunderten erlitt Wasenbach im Kleinen das typische Schicksal vieler Städte und Dörfer des Deutschen Reiches. Immer wieder wurde ein Geschlecht aus dem niederen Adel der Reichsritterschaft mit dem Taunusdorf belehnt. Deutschland war aufgesplittert in eine Vielzahl von Herrschaftsgebieten, es degenerierte zu einem Gebilde, das aus einer Unzahl von Souveränitätsansprüchen bestand, deren Herren durchaus auf ihre Eigenständigkeit und ihren persönlichen Vorteil bedacht waren.
Wann die Reichsritter von Kronberg, die nächsten Herren von Wasenbach, das Lehen erhielten, ist ungewiss. 1230 wurde ihre gleichnamige Burg im Taunus zum ersten Mal urkundlich erwähnt. Die Burg errichteten die reichsministerialistischen Herren von Eschborn vermutlich im Auftrag der Staufer, die sich dann nach ihr nannten. In die Zeit der Herrschaft derer von Kronberg über Wasenbach fällt auch der Dreißigjährige Krieg. 1632 besetzten schwedische Reiter Wasenbach. Da diese von spanischen Kriegern überfallen und ausgeraubt wurden, glaubten sie, von den Wasenbacher Einwohnern an die Spanier verraten worden zu sein. Sie forderten von der Wasenbacher Bevölkerung Schadensersatz, den diese ihnen nicht gewähren konnte und wollte. Daraufhin hielten sie sich durch Plünderungen im Ort eigenmächtig schadlos. Die Herren von Kronberg gewährten den ihrer Obhut anvertrauten Wasenbacher Bauern weder Schutz, noch halfen sie ihnen beim Wiederaufbau der zerstörten Güter. Im Zuge dieser Kriegshandlungen fielen die zur gleichen Kirchengemeinde gehörenden Orte Habenscheid und Wenigenhabenscheid vollständig der völligen Zerstörung anheim. Der letzte Herr von Kronberg residierte auf der Burg Hohlenfels nahe Hahnstätten. Als er im Jahr 1704 kinderlos starb, ging das Lehen von Wasenbach in den Besitz der Freiherren Boos von Waldeck und Montfort. Die Reichsritter Boos aus dem Hunsrück zählten um 1790 mit Wasenbach zum Kanton Mittelrheinstrom und mit Hüffelsheim zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein. Der Ritterkreis Rhein war wie der schwäbische und der fränkische Ritterkreis eine Untergliederung der Reichsritterschaft. Er setzte sich aus den Kantonen Oberrheinstrom (Mainz), Mittelrheinstrom (Friedberg) und Niederrheinstrom (Koblenz) zusammen. Seine Verfassung stammte von 1652. Er umfasste etwa 360 Gebiete mit etwa 90.000 Einwohnern und 60 Ritterfamilien. Die Reichsritter Boos von Waldeck und Montfort waren die letzten aus niederem Adel, die mit Wasenbach belehnt wurden. Aus dieser Zeit stammt das Wasenbacher Wappen mit den drei schräg übereinandergereihten Gürtelschnallen.
Eine neue Zeit brach an, als in Folge der Französischen Revolution Napoleon Europa durch seine expansionistische Politik mit Kriegen überzog. Die Existenz des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation endete und 1806 kam das bis dahin reichsritterliche Wasenbach durch ein Edikt des französischen Kaisers Napoleon Bonaparte zu dem neu geschaffenen Herzogtum Nassau, gleichzeitig endete auch offiziell die Leibeigenschaft. In der Verwaltungsgliederung des Herzogtums ordnete man das kleine Dorf am Rande des Taunus dem Amt Diez zu. Die im Herzogtum Nassau neu geschaffenen Ämter prägten die sozialräumliche Struktur des Kleinstaats nachhaltig und wurden zu regionalen Einheiten, auf die hin sich nicht nur die gesamte lokale Verwaltung ausrichtete, sondern weithin auch das wirtschaftliche und kulturelle Leben. Ihrem Primärzweck entsprechend gaben diese Ämter zunächst einmal den geographischen Rahmen ab für die Tätigkeit der Amtsbehörde selbst. Sodann verfügte jeder Bezirk über eine eigene Rezeptur (Finanzbehörde). Ferner lieferten die Ämter das Raster, nach dem sich die räumliche Zuständigkeit im Bereich der Wege- und Uferbau-, der Kirchen-, der Schul- und der Medizinalverwaltung bestimmte. Wasenbach verblieb im Amt Diez bis zum Ende des Preußisch-Österreichischen Krieges im Jahre 1866. Das Herzogtum Nassau kämpfte auf der Seite Österreichs gegen die preußische Vormachtstellung in Deutschland und verlor. Das gesamte Herzogtum wurde nach dem Sieg Preußens von der neuen deutschen Hegemonialmacht annektiert und somit fiel auch Wasenbach unter die preußische Territorialhoheit.
Das annektierte Herzogtum wurde mit anderen benachbarten eroberten Gebieten in die Provinz Hessen-Nassau des Königreichs Preußen eingegliedert. Innerhalb dieser Provinz wurde 1867 der Regierungsbezirk Wiesbaden geschaffen. Die ehemaligen nassauischen Ämter Limburg, Diez, Nassau und Nastätten bildeten nun in diesem Regierungsbezirk den Unterlahnkreis. Schon bald erwies sich dieser neu geschaffene Kreis als zu groß für eine funktionsfähige Verwaltungseinheit. Der Regierungsbezirk Wiesbaden wurde deshalb 1896 in neunzehn neu zugeschnittene Kreise eingeteilt. Vom Unterlahnkreis trennte man das gesamte Gebiet des früheren Amtes Limburg und große Teilgebiete des ehemaligen Amtes Nastätten ab. Wasenbach verblieb weiterhin im Unterlahnkreis. Die Kreisgrenze des Unterlahnkreises veränderte sich seit dieser Neueinteilung lange Zeit nur marginal. Bis 1945 gehörte der Unterlahnkreis weiterhin zum Regierungsbezirk Wiesbaden in der preußischen Provinz Hessen-Nassau. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges musste sich die Wasenbacher Bevölkerung wieder auf eine neue Territorialzugehörigkeit einstellen, denn der Unterlahnkreis fiel nun in den Regierungsbezirk Montabaur in dem von der französischen Besatzungsmacht neu geschaffenen Bundesland Rheinland-Pfalz.
Damit war der Wechsel der Territorialzugehörigkeiten für Wasenbach noch nicht beendet. Der Regierungsbezirk Montabaur wurde am 1. Oktober 1968 mit dem Regierungsbezirk Koblenz vereinigt. Im Zuge der kommunalen Verwaltungsreform vom 8. Juni 1969 verringerte sich die Zahl der Landkreise in Rheinland-Pfalz von 39 auf 28. Davon wurde auch der Unterlahnkreis und somit die Gemeinde Wasenbach betroffen. Durch die Zusammenlegung mit dem benachbarten Loreleykreis strebte die damalige Landesregierung eine Verwaltungsvereinfachung an. Weder Diez noch St. Goarshausen sollten neuer Kreissitz werden. Die Stadt Diez kam wegen ihrer ungünstigen Randlage als neue Kreisstadt nicht in Frage. Es konstituierte sich zwar ein Kuratorium zur Erhaltung der Kreisstadt Diez, das auch in der Bevölkerung von Wasenbach Unterstützung fand. Demgegenüber beschloss der Kreistag des Loreleykreises in St. Goarshausen einstimmig und ohne Stimmenthaltung den Zusammenschluss mit dem Unterlahnkreis zu einem Großkreis. Der neue Landkreis erhielt den Namen Rhein-Lahn-Kreis. Als neuer Sitz des Landratsamtes standen Nassau, Bad Ems oder Lahnstein zur Auswahl. Es fehlte jedoch ein natürlicher Mittelpunkt des neu geschaffenen Verwaltungsgebietes. Nach langen Verhandlungen bei der Landesregierung in Mainz wurde Bad Ems zur Kreisstadt des Rhein-Lahn-Kreises erklärt.
Kurz danach beschloss die Landesregierung von Rheinland-Pfalz die Bildung von Verbandsgemeinden als effizient arbeitenden kommunalen Verwaltungseinheiten. Bis zum 31. Dezember 1971 konnten sich die Gemeinden im Rahmen bestehender Zielpläne freiwillig zusammenschließen. Die neuen Verbandsgemeinden sollten dann ab dem 1. Januar 1972 per Gesetz legitimiert werden. In einem ersten Zielplanentwurf wurde die Gemeinde Wasenbach der künftigen Verbandsgemeinde Diez zugeordnet. Diesem Entwurf stimmte die Gemeindevertretung von Wasenbach in der Sitzung vom 26. Februar 1970 zu. Zu einer plötzlichen Verunsicherung in der Bevölkerung kam es, als in der regionalen Presse in einer graphischen Darstellung Wasenbach der künftigen Verbandsgemeinde Katzenelnbogen zugeordnet wurde. In einem offenen Brief vom 23. Februar 1970 an alle Einwohner der Gemeinde Wasenbach warb auch der damalige Bürgermeister der Stadt Katzenelnbogen für die Zugehörigkeit der Gemeinde Wasenbachs zur künftigen Verbandsgemeinde Katzenelnbogen. All dies löste in der Bevölkerung Wasenbaches große Unruhe aus. Eine einberufene Bürgerversammlung ergab, dass nur zwei Bürger für den Beitritt zur Verbandsgemeinde Katzenelnbogen waren. Auch die Gemeindevertretung stimmte in einem erneuten Beschluss gegen die Änderung des Zielplanentwurfs und für die Zuordnung zur Verbandsgemeinde Diez. Mit einem Schreiben vom 19. September 1970 an alle Fraktionen des Landtags von Rheinland-Pfalz, die Landesregierung und das Innenministerium bekundeten die Bevölkerung und die Gemeindevertretung ihren demokratischen Willen eindeutig. In dem erneuten Zielplan vom 1. Dezember 1970 entsprach die Landesregierung dann dem Wunsch der Gemeinde Wasenbach und ordnete sie endgültig zu der Verbandsgemeinde Diez, zu der sie heute noch gehört.
Quelle: WIKIPEDIA